Datum
14.09.2023
Titel
Krankenhaustransparenzgesetz - kommen die Leveleinteilungen der Krankenhausstruk-turreform durch die Hintertür zurück ins Spiel?!
Text
Ausgangslage für das neue Gesetz ist die Krankenhausstrukturreform, die die Fallzahlen von Leistungen der Krankenhäuser in Leistungsgruppen unterteilt. In dem Krankenhausatlas werden Leistungsgruppen mit den jeweiligen Facharztquoten und dem Pflegeschlüssel aufgeführt. Sowohl die Komplikationsrate wie auch die Zuordnung der einzelnen Versorgungsstufen, den sogenannten Leveln, sollen den Patientinnen und Patienten die Wahlmöglichkeit für ein bestimmtes Krankenhaus erleichtern.
Erhoben werden die Daten vom INEK und weiterverarbeitet vom IQTIG.
 
Laut Lauterbach wird das Gesetz bereits bis zum 01.04.2024 umgesetzt werden. Die Leistungsgruppen wurden im Gesetz bereits formuliert.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Eindruck entsteht, die Levelzuordnung werden nun über einen zweiten Weg wieder ins Spiel gebracht kritisiert Vorstandsvorsitzende Sarah Lukuc „Es ist eine Zumutung der regierenden Politik in Zeiten dringend notwendiger Reformen weitere Puzzleteile einzubringen, die nicht zueinander passen.“ Ebenfalls mahnt Lukuc an „Zu viele Baustellen sind noch offen, bis heute ist die Implementierung der PPR 2.0 für alle Beteiligten unklar. Auch die Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz sind überwiegend Bruchstücke statt Meilensteine. Vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dem PeBeM und PUEG ganz zu schweigen.“
 
Der Bundesverband Pflegemanagement ruft die politischen Vertretungen der Landes- und Bundesebene dazu auf, endlich Verantwortung für die angestrebten Reformen zu übernehmen. Und so beginnt eine sinnvolle und nachhaltige Entwicklung.

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