Datum
31.03.2026
Titel
Bundesverband Pflegemanagement zur Diskussion um eine mögliche Deckelung des Pflegebudgets nach Übergabe der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit
Text

Mit der Veröffentlichung des Ersten Berichts der FinanzKommission Gesundheit haben diese Überlegungen eine neue Grundlage erhalten. Der Bundesverband Pflegemanagement bezieht sich in einer ersten Einordnung insbesondere auf die dort formulierten Empfehlungen zum Pflegebudget. Besonders kritisch bewertet der Verband dabei die vorgeschlagene Rückführung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System sowie die gleichzeitige Streichung zusätzlicher Finanzierungen für pflegeentlastende Maßnahmen.

Als führender Verband des Pflegemanagements in Deutschland vertritt der Bundesverband Pflegemanagement Führungskräfte, die bundesweit Verantwortung für die Organisation und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung sowie für mehrere hunderttausend Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tragen. Der Verband bringt damit die praktische Versorgungsrealität sowie die betriebliche Steuerungsperspektive in die gesundheitspolitische Diskussion ein.

Pflegebudget folgt Versorgungsbedarf – nicht umgekehrt

Eine pauschale Deckelung des Pflegebudgets birgt, so der Bundesverband Pflegemanagement, erhebliche Risiken für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung. Pflege ist kein statischer Kostenfaktor, sondern orientiert sich unmittelbar am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten. Eine starre Budgetdeckelung würde diesem Grundprinzip widersprechen und bestehende Versorgungsdefizite weiter verschärfen.

Dies gilt insbesondere, wenn das Pflegebudget nicht nur gedeckelt, sondern zugleich wieder in das DRG-System zurückgeführt werden soll. Damit würde Pflege erneut unter einen pauschalen ökonomischen Steuerungsdruck geraten, der dem tatsächlichen Pflegebedarf „am Bett“ nicht gerecht wird. Aus Sicht des Bundesverbandes Pflegemanagement wäre dies ein deutlicher Rückschritt gegenüber dem bisherigen Ziel, pflegerische Leistungen bedarfsgerecht und zweckgebunden zu finanzieren.

Gleichzeitig muss in der aktuellen Diskussion sachlich eingeordnet werden, dass das Pflegebudget in der Praxis nicht ausschließlich im Verantwortungsbereich der Pflegedirektionen lag. Vielmehr wurde es in Teilen der Krankenhauslandschaft auch genutzt, um strukturelle Refinanzierungsprobleme der Krankenhäuser zu kompensieren. Dieser Zusammenhang muss bei der aktuellen Debatte berücksichtigt werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden und die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen.

Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement, erklärt dazu: „Das Pflegebudget ist kein Kostenproblem, sondern ein Versorgungsinstrument. Wer das Pflegebudget deckelt, deckelt am Ende Versorgung. Eine sichere Patientenversorgung braucht ausreichend Personal und Personal braucht eine verlässliche Finanzierung.“

Weiter erklärt Sarah Lukuc: „Wer jetzt die Pflegepersonalkosten wieder ins DRG-System zurückführt und zugleich die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen streicht, sendet ein fatales Signal. Pflege wird damit erneut vor allem als Kostenfaktor betrachtet, nicht als tragende Voraussetzung für Patientensicherheit und Versorgungsqualität.“

Wirtschaftlicher Druck würde ungefiltert auf die Pflege durchschlagen

Besonders kritisch sieht der Bundesverband Pflegemanagement, dass im Falle einer Deckelung und Rückführung in das DRG System der wirtschaftliche Druck der Krankenhäuser im Rahmen des allgemeinen Sparzwangs unmittelbar und ungefiltert auf die Pflege übertragen würde. In Kombination mit der fehlenden vollständigen Tarifgegenfinanzierung ist zu erwarten, dass Krankenhäuser gezwungen sein werden, Einsparungen insbesondere im Pflegebereich vorzunehmen.

Dies würde absehbar zu Stellenabbau, zur Reduktion von Pflegepersonal und zu weiteren Einsparmaßnahmen in der Pflege führen. Die Folgen wären steigende Arbeitsverdichtung, sinkende Personalstabilität und eine weitere Abnahme der Attraktivität des Pflegeberufes. Vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels wäre dies gesundheitspolitisch und versorgungspolitisch ein gravierender Fehler.

Gleichzeitig ist zu befürchten, dass im Rahmen einer Rückführung der Pflegepersonalkosten in pauschalierende Finanzierungssysteme auch die derzeit angestoßenen Entwicklungen zur Befugniserweiterung, zur Personalentwicklung und zur Kompetenzerweiterung in der Pflege deutlich ausgebremst würden. Pflege würde in einem solchen System erneut primär als Kostenfaktor gesteuert werden und nicht als eigenständiger Leistungsbereich mit Entwicklungs- und Innovationspotenzial.

Konstruktiver Austausch mit dem GKV-Spitzenverband

Positiv hervorzuheben ist der konstruktive Austausch zwischen dem Bundesverband Pflegemanagement und dem GKV-Spitzenverband am 25. März 2026. In diesem Gespräch wurde seitens des GKV-Spitzenverbandes signalisiert, dass eine Weiterentwicklung des Pflegebudgets angestrebt wird, die auf einer aufwandsbezogenen Gegenfinanzierung basiert.

Der Bundesverband Pflegemanagement verweist zudem auf die Ergebnisse einer verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe der Profession Pflege unter Leitung von Dr. Wietek. In diesem Rahmen wurden mehrere Datensätze systematisch miteinander verglichen. Die Auswertungen zeigen eine geringe Streuung in der Datenqualität sowie eine hohe Konsistenz und Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Einrichtungen und Trägerstrukturen. Damit liegt erstmals eine valide empirische Grundlage vor, die für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Pflegebudgetsystematik herangezogen werden kann.

Pflegebudget weiterentwickeln – am tatsächlichen Pflegeaufwand orientieren

Der Bundesverband Pflegemanagement spricht sich ausdrücklich gegen eine pauschale Deckelung des Pflegebudgets aus und hat hierzu einen eigenen Weiterentwicklungsvorschlag erarbeitet und ist ausdrücklich bereit, diesen gemeinsam mit Politik, Kostenträgern und weiteren Akteuren weiterzuentwickeln und in eine tragfähige Systematik zu überführen. Ziel muss eine Finanzierungssystematik sein, die Versorgungsbedarf, Personalbedarf, Qualifikationsmix und pflegerische Kompetenzentwicklung gleichermaßen berücksichtigt.

Eine solche Weiterentwicklung kann insbesondere erfolgen durch:

  • eine systematische Nutzung der PPR 2.0 zur Bedarfsermittlung,
  • sowie perspektivisch durch die Einbindung von Pflegediagnosen und pflegerischem Leistungsaufwand im Rahmen der Leistungsgruppen der Krankenhausreform.

Damit würde erstmals eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Pflegebedarf, Personalbedarf und Finanzierung entstehen. Eine solche Systematik würde Transparenz schaffen, Vergleichbarkeit ermöglichen und eine sachgerechte Finanzierung der pflegerischen Versorgung unterstützen.

Vor diesem Hintergrund hält der Bundesverband Pflegemanagement es für nicht zielführend, die jetzige Debatte primär unter fiskalischen Gesichtspunkten zu führen. Statt Pflegefinanzierung wieder in pauschalierende Systemlogiken zurückzuführen, braucht es eine präzisere, pflegefachlich fundierte und am tatsächlichen Aufwand orientierte Weiterentwicklung.

Klare Verantwortung für das Pflegebudget

Darüber hinaus ist es aus Sicht des Bundesverbandes Pflegemanagement zwingend erforderlich, die Verantwortung für das Pflegebudget klar in der Pflegedirektion zu verorten. Nur wenn die Steuerung des Pflegebudgets in der Hand der pflegerischen Leitung liegt, kann sichergestellt werden, dass die Mittel konsequent am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet und fachlich sachgerecht eingesetzt werden.

Eine Entkopplung von fachlicher Verantwortung und finanzieller Steuerung würde hingegen das Risiko von Fehlanreizen und einer sachfremden Mittelverwendung erheblich erhöhen.

Konsequenzen einer Budgetdeckelung

Die Folgen einer pauschalen Deckelung des Pflegebudgets wären absehbar:

  • Einschränkungen beim Personaleinsatz,
  • steigende Arbeitsverdichtung,
  • sinkende Personalstabilität,
  • Risiken für Versorgungsqualität und Patientensicherheit.

Wenn gleichzeitig die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen entfällt, geraten zudem gerade jene Unterstützungsstrukturen unter Druck, die Pflegefachpersonen im Alltag wirksam entlasten sollen, etwa durch Assistenzsysteme, Servicekonzepte, Digitalisierung oder organisatorische Entlastung. Das würde den Arbeitsdruck in der direkten Versorgung zusätzlich verschärfen.

Die Fachkommission Pflege-Exzellenz aus dem Deutschen Pflegerat, die der Bundesverbandes Pflegemanagement initiiert hat, stellt hierzu fest:
„Versorgungsqualität braucht Personalstabilität und Personalstabilität braucht eine verlässliche Finanzierung.“

Wer Personal reduziert, erzeugt mittel- und langfristig zusätzliche Kosten durch Komplikationen, verlängerte Liegezeiten, Leiharbeit, Fluktuation und Fachkräftemangel.
Eine gleichzeitige Rückführung der Pflegekosten in das DRG-System und die Streichung von Entlastungsfinanzierungen erhöhen die Gefahr, dass ökonomischer Druck unmittelbar auf die pflegerische Versorgung durchschlägt, mit negativen Folgen für Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie die Krankenhäuser selbst.

Politische Forderungen des Bundesverbandes Pflegemanagement

Der Bundesverband Pflegemanagement fordert daher:

  • keine pauschale Deckelung des Pflegebudgets,
  • eine verbindliche Ausrichtung der Finanzierung am realen Pflegeaufwand,
  • die Weiterentwicklung des Pflegebudgets auf Basis von Pflegebedarfsermittlung (z. B. PPR    2.0) und perspektivisch pflegerischer Leistungsabbildung im Rahmen der Leistungsgruppen,
  • eine aufwandsbezogene Gegenfinanzierung pflegerischer Leistungen,
  • die klare Verankerung der Budgetverantwortung in der Pflegedirektion,
  • keine Rückführung der Pflegepersonalkosten in ein pauschalierendes DRG-System ohne pflegefachliche Folgenabschätzung,
  • den Erhalt und eine zielgerichtete Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen.

Fazit

Das Pflegebudget ist kein Kostenproblem, sondern ein Instrument zur Sicherstellung der Patientenversorgung. Die Diskussion darf daher nicht primär unter dem Gesichtspunkt der Kostendämpfung geführt werden, sondern unter der Frage, wie eine stabile, sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Pflege finanziert Versorgungssicherheit. Versorgungssicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die am 30.03.2026 veröffentlichten Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zeigen deutlich, dass es sich nicht nur um eine technische Finanzierungsfrage handelt, sondern um eine grundlegende Weichenstellung für die zukünftige Rolle der Pflege im Krankenhaus. Diese Entscheidung darf nicht ohne eine pflegefachliche und versorgungspolitische Bewertung getroffen werden.

Zurück